Patienteninfo

Alles wissenswerte rund um unsere Praxis für Physiotherapie und Rehabilitation in Bayreuth. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch.

Allgemeine Informationen.

Wir besitzen für unser umfangreiches Therapieangebot die Zulassung aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Terminvereinbarungen.

Behandlungstermine können Sie gerne persönlich, per E-Mail oder telefonisch individuell nach Ihren Wünschen vereinbaren. Bitte beachten Sie jedoch auch Vorlaufzeiten. Wir sind stets bemüht, Sie optimal zu betreuen und wenn möglich bei nur einem Therapeuten:in zu terminieren. Aus verschiedenen Gründen (Krankheit, Urlaub, zeitliche Flexibilität) ist dies leider nicht immer möglich!

Terminabsagen.

Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Behandlung möglichst optimal zu gestalten. Um die Regelmäßigkeit der Behandlung zu gewährleisten, geben wir Ihnen immer feste Termine. Für eine genaue Terminplanung bitten wir Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten!

Sollte Ihre Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen (bitte nicht per E-Mail), sind wir gezwungen, Ihnen die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.

Private Krankenversicherung / Beihilfe.

Als Versicherungsnehmer:in sind Sie verpflichtet, Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse. Unsere therapeutischen Behandlungen erfolgen nach den aktuellen Honorarsätzen, diese sind zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.

Beihilfeberechtigung: Bitte legen Sie uns einen Nachweis über die Beihilfeberechtigung vor. Ansonsten greifen die regulären Honorarsätze für Privatpatienten.

Gesetzliche Krankenkasse: Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 28 Tage liegen dürfen.

Rezeptgebühr: Seit dem 01.07.2004 müssen Sie quartalsunabhängig bei jedem Kassenrezept eine Rezeptgebühr von €10,00 + 10% des Rezeptwertes leisten. Diese Gebühr begleichen Sie bitte spätestens beim 2. Termin in unserer Praxis.

Regelbehandlungszeit: Die gesetzliche Behandlungszeit für Heilmittelverordnungen beträgt im Durchschnitt nur 15 Minuten. Deshalb ist der 25 Minuten Takt (inkl. Befund Vor/Nachbehandlung) eine große Besonderheit unserer Praxis, denn er gibt uns die Möglichkeit unsere hochwertigen Therapien gezielt an Ihnen anzuwenden.

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